Bereitstellung einer Internen Meldestelle zum Hinweisgeberschutz / optional: Beschwerdestelle für Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Patrick Knittel - Datenschutz

Patrick Knittel – Datenschutz

Unser Hinweisgeberschutz macht Whistleblowing auch digital und anonym möglich!

Ein Compliance-Hinweisgebersystem, auch Whistleblower-Hotline genannt, schützt Sie und damit Ihren Unternehmenswert, Geschäftsgeheimnisse, Reputation und Integrität Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde.
Durch ein professionelles Prozessmanagement und spezialisiertes Knowhow stellen wir sicher, dass Sie mit unserem Compliance-Hinweisgebersystem ein effizientes und effektives Hinweisgebersystem zur Verfügung haben. Unser System ermöglicht Ihren Mitarbeitenden, Zulieferern oder auch Kunden, uns über mögliche Compliance-Risiken, mögliche Rechtsverstöße oder andere Missstände in oder aus Ihrem Unternehmen heraus zu melden. Dies ist ein wesentlicher Schritt zur Schaffung (oder Erweiterung) der vom Gesetzgeber gewollten Compliance-Kultur. Gerne errichten und bertreiben wir für Ihr Unternehmen eine sog. Interne Meldestelle im Sinne des HinSchG und nehmen Hinweise von hinweisgebenden Person entgegen.

Die Einrichtung einer sog. Internen Meldestelle nach Vorbild des Hinweisgeberschutzgesetzes (Whistleblowing)  gibt Ihnen zudem den Vorteil diese zugleich als Beschwerdestelle gemäß § 8 für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nutzen zu können! Dies kann selbstverständlich auch auf andere Meldekanäle ausgeweitet werden. Gerade bei Unternehmen oder Trägern mit mehreren Standorten, ist die Weiterleitung der Meldungen an die zuständige Stelle zusätzlich umständlich und zeitraubend.
Mit einer einheitlichen und von allen internen und relevanten externen Stellen erreichbaren Softwarelösung kann der Prozess optimiert und standardisiert werden.

Daher können Whistleblower bzw. Hinweisgebende uns über verschiedene Kommunikationskanäle Informationen über Missstände im Unternehmen oder Behörde übermitteln:

  • Telefonisch über eine, sofern gewünscht, speziell für Ihr Unternehmen eingerichtete Telefonnummer (ggfs. Hotline).
  • Schriftlich, mittels eines E-Mails an eine, sofern gewünscht, speziell für Ihr Unternehmen eingerichtete E-Mailadresse.
  • Schriftlich, mittels Briefs oder
  • über unsere Software
  • ANONYM über unsere Software

Viele mitarbeitende Beschäftigte möchten jedoch lieber anonym Missstände melden. Das haben wir in unser langjährigen Tätigkeit im Compliance-Bereich und Praxis gelernt!
Gerade bei Unternehmen oder Trägern mit mehreren Gesellschaften und an verschiedenen Standorten, ist die Weiterleitung der Meldungen an die zuständige Stelle zusätzlich umständlich und zeitraubend.

Mit einer einheitlichen und von allen internen und relevanten externen Stellen erreichbaren Softwarelösung kann der Prozess optimiert und standardisiert werden.
Ein digitales und anonymes Hinweisgebersystem wie das unserer Compliance Cloud ist daher oftmals das Zünglein an der Waage für eine funktionierende Compliance-Kultur.


Mit einer einheitlichen und von allen internen und relevanten externen Stellen erreichbaren Softwarelösung kann der Prozess optimiert und standardisiert .

Ein digitales und anonymes Hinweisgebersystem wie das unserer Compliance Cloud ist daher oftmals das Zünglein an der Waage für eine funktionierende Compliance-Kultur.

Sofern es mit Ihrem Unternehmen entsprechend vereinbart worden ist, werden wir, wenn es der Hinweisgeber wünscht, seine Informationen ohne Nennung seines Namens an das Unternehmen weitergeben.

Im Rahmen der Kontaktaufnahme des Whistleblowers legen wir darauf Wert zu erfahren, wer dieser ist und für wen er in welcher Funktion tätig ist.

Die Kontaktdaten des Hinweisgebers zu erfassen ist uns ebenfalls wichtig, da es nicht selten Rückfragen im Rahmen der internen Aufklärung des Sachverhaltes gibt, die nur geklärt werden können, wenn uns diese Informationen bekannt sind. Um dies sicherzustellen empfehlen wir Ihnen unsere Softwarelösung.