5 gute Gründe für uns

Wir stellen in zahlreichen Unternehmen, Vereinen und kirchlichen Einrichtungen einen externen Datenschutzbeauftragten. Vertrauen auch Sie uns und übertragen Sie diese Aufgabe an einen kompetenten und erfahrenen Partner.

Fünf gute Gründe sprechen für uns:

1. Expertenteam

Sie profitieren von unseren Synergieeffekten aus spezialisiertem Praxiswissen, Erfahrungen mit anderen Unternehmen und IT-Anwendungen sowie der Kontaktpflege mit den Aufsichtsbehörden. Erforderliche Maßnahmen können wir schneller und mit geringerem Aufwand praxisgerecht umsetzen

2. Minimiertes Haftungsrisiko

Neben unserer umfangreichen fachlichen Expertise erreichen wir eine Erhöhung des Datenschutzniveaus Ihres Unternehmens und damit einen Schutz vor behördlichen Anordnungen, Bußgeldern oder persönlicher Haftung der Geschäftsleitung. Die Vermögensschadenshaftplichtversicherung Ihres externen Beraters kann auch Ihren Betrieb vor finanziellen Schaden schützen.

3. Kostenvorteile

Überschaubare und planbare Kosten beim externen Beauftragten (Dienstleistungsvertrag). Keine weiteren Kosten für Erwerb und Erhalt der Fachkunde (Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, Seminare, Zeitschriften, Fachbücher, etc.), für Mitgliedsbeiträge in Verbänden wie bei internen Beauftragten. Keine zusätzlichen Lohnnebenkosten.

4. Vermeidung von Interessenkonflikten

Geschäftsführung, Miteigentümer, IT-Leiter, Administratoren sowie Personal oder deren Stellvertreter dürfen nicht die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wahrnehmen. Dies vermeidet Interessenskonflikte und stellt eine neutrale, sich lediglich am geltenden Recht orientierende Datenschutzberatung sicher.

5. Flexibilität bei eigenen Ressourcen

Anders als beim internen existiert beim externen Beauftragten kein besonderer (betriebsratsähnlicher) Kündigungsschutz. Sein Vertrag ist nach Ablauf der Vertragslaufzeit fristgerecht kündbar und bindet damit keine weiteren Ressourcen. Das Unternehmen bleibt flexibel und konzentriert sich aufs Kerngeschäft

Stellung als Datenschutzbeauftragter – Erstellung einer Datenschutz-Compliance – Beratung im CSR

Datenschutz in Unternehmen, Verbänden, Vereinen

Datenschutz umfasst den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten und ist ein nicht zu unterschätzendes Thema. Auf der einen Seite steigen die gesetzlichen Vorgaben, weil Gesetzgeber, Gerichte und Aufsichtsbehörden die Anforderungen immer mehr verschärft haben, zum anderen sind bei Missachtung die Sanktionen verschärft worden – bis hin zu empfindlichen Bußgeldern oder die Geltendmachung von Ersatzansprüche auch gegen die eigene Geschäftsführung.

Bedeutung des Datenschutzes

Trotz der gestiegenen Bedeutung des Datenschutzes werden Datenschutzvorschriften in der Praxis oftmals als nebensächlich angesehen. Personenbezogene Daten wie Adress-, Konto- oder Lohndaten werden unachtsam entsorgt oder an Dritte weitergegeben. Auch wird teilweise auf die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verzichtet. Dies ist umso erstaunlicher, weil Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht nur zur Verhängung von Bußgeldern, sondern auch zu immensen Imageschaden führen können.

Beauftragter für Datenschutz

Als externer Datenschutzbeauftragter berate und unterstütze ich zu allen Themen, Fragen und Problemen, die im Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten in Unternehmen, Verbänden und Vereinen Sie und Ihre Mitarbeiter tagtäglich vor neue Herausforderungen stellen. Meine Schwerpunkte liegen dabei in der Erstellung von Datenschutzkonzepten und Richtlinien, bei Themen wie der Auftragsdatenverarbeitung und dem Konzerndatenschutz sowie dem Aufbau einer Compliance-Organisation.