Datenschutz in Unternehmen, Verbänden oder Vereinen umfasst den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten und ist ein von seiner weitreichenden Bedeutung und Wichtigkeit nicht zu unterschätzendes Thema. Nichtsdestotrotz herrscht allgemein große Unsicherheit: So steigen einerseits die gesetzlichen Vorgaben, weil Gesetzgeber, Gerichte und Aufsichtsbehörden die Anforderungen für die Geschäftsführung immer mehr verschärft haben, zum anderen sind bei Missachtung die Sanktionen verschärft worden – bis hin zu empfindlichen Bußgeldern oder die Geltendmachung von Ersatzansprüche auch gegen die eigene Geschäftsführung.
Trotz der gestiegenen Bedeutung des Datenschutzes in den letzten Jahren werden Datenschutzvorschriften in der Praxis jedoch oftmals immer noch als nebensächlich angesehen. Personenbezogene Daten wie Adress-, Konto- oder Lohndaten werden unachtsam entsorgt oder unbedacht an Dritte weitergegeben. Auch wird teilweise auf die gesetzlich erforderliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verzichtet. Dies ist umso erstaunlicher, weil Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht nur zur Verhängung von Bußgeldern oder Strafen, sondern auch zu einem immensen Imageschaden führen können. Da die Kontrollen der Aufsichtsbehörden ständig zunehmen, die Öffentlichkeit und Geschäftspartner immer mehr sensibilisiert werden, ist es für viele Unternehmen, Verbände und Vereine jetzt höchste Zeit, etwas für einen aktiven Datenschutz zu tun. Dies gilt umso mehr, um Ihr Unternehmen, Ihre Einrichtung, Ihren Verein, Ihren Verband oder gar Ihre Abteilung im Bereich Datenschutz auf die Anforderungen der geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung fit zu machen!
Als Datenschutzbeauftragte weisen wir auf die wesentlichen Änderungen hin und geben Ihnen in einer Beratungseinheit oder Audit eine Übersicht auf die ggfs. noch vorzunehmenden Handlungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!