Externer Compliance-Beauftragter

Die Bestellung eines externen Compliance-Beauftragten / Compliance-Officers sichert die Einhaltung von Compliance-Vorgaben in Ihrem Unternehmen, Verband oder Verein und beugt maßgeblich das Risiko von Compliance-Verstößen vor. Als externer Compliance-Beauftragter berate ich zu allen Themen, Fragen und Herausforderungen, die im Umgang mit Compliance-relevanten Themen in Ihrem Unternehmen eine Rolle spielen könnten.

Kompetent beraten – so sichern Sie die Einhaltung von Compliance-Regeln in Ihrem Unternehmen

Mit meinem Dienstleistungsangebot im Bereich der externen Compliance-Beratung biete ich Unternehmen, Vereinen und Verbänden jedweder Größe eine preisgünstige Alternative zur Bestellung eines internen Compliance-Beauftragten und unterstütze Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen und selbstgesetzten Vorgaben. Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen Expertise im Bereich „Compliance“. [Verlinkung zu „Kunden & Referenzen“]

Mein Leistungsangebot als externer Compliance-Beauftragter auf einen Blick

Compliance-Beratung:

  • Welche Relevanz besitzt das Thema „Compliance“ für Ihr Unternehmen?
  • Welche Konsequenzen sind gegebenenfalls aus der Missachtung von compliance-relevanten Themen zu befürchten?

Compliance-Analyse:

  • Wie ist es um die Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen in Ihrem Unternehmen bestellt?
  • Drohen gar Sanktionen durch den Gesetzgeber bei Missachtung von Vorgaben?
  • Analyse des Optimierungspotenzials durch eine erfolgreich etablierte Compliance-Kultur

Compliance-Implementierung und -Dokumentation:

  • Ausarbeitung von unternehmenseigenen Compliance-Grundsätzen nach vorheriger Bedarfsanalyse
  • Auf Wunsch Unterstützung beim Aufbau einer unternehmenseigenen Compliance-Organisation (CMS – Compliance Management System)

Compliance-Etablierung:

  • Erstellung von Informationsmaterialien in gedruckter / digitaler Form zum Thema „Compliance“ für die Geschäftsführung, Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden
  • Bedarfsgerechte Schulungen & Seminare für die Geschäftsführung und Mitarbeiter zu den Geschäftsgrundsätzen
  • Unterstützung beim Aufbau einer unternehmensinternen Compliance-Abteilung

Compliance-Umsetzung

  • Überwachung der Umsetzung der unternehmensspezifischen Compliance-Vorgaben
  • Meldung von Regelverstößen an die Geschäftsleitung. Dem externen Compliance-Beauftragten obliegt es jedoch nicht, eine Bewertung der Schwere des Verstoßes abzugeben oder Sanktionen zu veranlassen.

Ihre Vorteile bei der Bestellung eines Compliance-Beauftragten auf einen Blick:

  • Speziell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnittene Beratung
  • Unbelastete Beratungsleistung, frei von konzerninternen „Historien“
  • Minimierung von Interessenskonflikten
  • Entlastung eigener Ressourcen
  • Hohe Expertise durch Betätigung als externer Compliance-Beauftragter in verschiedenen Unternehmen
  • Bedarfsabhängige Leistung
  • „Frischer Blick“ auf interne Abläufe

Sie wollen meine Dienstleistung als externer Compliance-Beauftragter in Anspruch nehmen oder einen Beratungstermin zum Thema „Compliance“ vereinbaren? Dann nutzen Sie dazu das Kontaktformular.

Stellung als Datenschutzbeauftragter – Erstellung einer Datenschutz-Compliance – Beratung im CSR

Datenschutz in Unternehmen, Verbänden, Vereinen

Datenschutz umfasst den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten und ist ein nicht zu unterschätzendes Thema. Auf der einen Seite steigen die gesetzlichen Vorgaben, weil Gesetzgeber, Gerichte und Aufsichtsbehörden die Anforderungen immer mehr verschärft haben, zum anderen sind bei Missachtung die Sanktionen verschärft worden – bis hin zu empfindlichen Bußgeldern oder die Geltendmachung von Ersatzansprüche auch gegen die eigene Geschäftsführung.

Bedeutung des Datenschutzes

Trotz der gestiegenen Bedeutung des Datenschutzes werden Datenschutzvorschriften in der Praxis oftmals als nebensächlich angesehen. Personenbezogene Daten wie Adress-, Konto- oder Lohndaten werden unachtsam entsorgt oder an Dritte weitergegeben. Auch wird teilweise auf die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verzichtet. Dies ist umso erstaunlicher, weil Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht nur zur Verhängung von Bußgeldern, sondern auch zu immensen Imageschaden führen können.

Beauftragter für Datenschutz

Als externer Datenschutzbeauftragter berate und unterstütze ich zu allen Themen, Fragen und Problemen, die im Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten in Unternehmen, Verbänden und Vereinen Sie und Ihre Mitarbeiter tagtäglich vor neue Herausforderungen stellen. Meine Schwerpunkte liegen dabei in der Erstellung von Datenschutzkonzepten und Richtlinien, bei Themen wie der Auftragsdatenverarbeitung und dem Konzerndatenschutz sowie dem Aufbau einer Compliance-Organisation.