Beratung zum Thema Compliance

Viele Unternehmen sind verunsichert: Ist das Thema „Compliance“ für mich und meine Unternehmensform überhaupt relevant? Die rechtlichen Grundlagen von Compliance – und damit die Pflicht zur Umsetzung – sind vielfältig: so ordnen z.B. §§130, 30 OWiG an, dass Betriebsinhaber, Vorstände und Geschäftsführer Aufsichtsmaßnahmen ergreifen müssen, die verhindern, dass im Unternehmen bestimmte betriebsbedingte Pflichten – z.B. der Arbeitsschutz – umgangen oder gar nicht eingehalten werden. Es ist also sinnvoll, sich zum Thema Compliance beraten zu lassen.

Unternehmenspflicht zur Einrichtung und als auch Sicherstellung eines effektiv funktionierenden Compliance-Systems

Spätestens seit der Entscheidung des LG München I in Sachen „Neubürger“ hat die Rechtsprechung bestätigt, dass die Gesamtverantwortung der Unternehmensleitung  nicht nur die Einrichtung, sondern auch die Sicherstellung eines effektiven Compliance-Systems umfasst. Danach sollte die Unternehmensleitung nachweisen können, dass Compliance ein lebendiges System und nicht nur ein Lippenbekenntnis ist!

Pflicht zur Compliance nunmehr auch im Mittelstand!

Durch die Ausstrahlungswirkung der Regelungen auf die anderen Gesellschaftsformen haben auch mittelständische Unternehmen die Pflicht ein angemessenes und funktionierendes Compliance-System einzurichten und zu unterhalten. Die Neubürger-Entscheidung ist also auch für den Mittelstand relevant und macht deutlich, dass jede Unternehmensleitung ein enormes Haftungsrisiko eingeht, sofern sie gar keine oder nur unzureichende Compliance-Maßnahmen trifft bzw. ein bereits existentes System regelmäßig nicht hinreichend überprüft und den aktuellen Risiken nicht ausreichend anpasst.

Gerne biete ich Ihnen Beratungsleistung zum Thema Compliance an.

Meine Beratungsleistung umfasst:

  • Bedarfsanalyse: Ist das Thema „Compliance“ für Ihr Unternehmen relevant?
  • Hält Ihr Unternehmen gesetzliche und unternehmensinternen Vorgaben ein?
  • Macht es gegebenenfalls Sinn, auch unternehmenseigene Vorgaben (eine so genannte „Compliance-Kultur“) zu etablieren?
  • Wie kann Verstößen gegen die Richtlinien vorgebeugt werden?
  • Wie kann die Einhaltung von Compliance-Vorgaben gesichert werden?
  • Erstellung von Formularen und Unterlagen zum Thema „Compliance“
  • Unterstützung der Arbeit des internen Compliance-Beauftragten

Meine Beratungsschwerpunkte:

  • Beratung rund um das allgemeine Thema Compliance
  • Aufbau eines Compliance-Systems und Sicherstellung der Compliance
  • Stellung, Funktion und Aufgaben eines Compliance-Beauftragten
  • Beratung zu einzelnen Compliance-Maßnahmen
  • Beratung zur Einführung vom Compliance-Richtlinien
  • Beratung zum Thema Datenschutz-Compliance für Unternehmen, Verbände und Vereine

Stellung als Datenschutzbeauftragter – Erstellung einer Datenschutz-Compliance – Beratung im CSR

Datenschutz in Unternehmen, Verbänden, Vereinen

Datenschutz umfasst den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten und ist ein nicht zu unterschätzendes Thema. Auf der einen Seite steigen die gesetzlichen Vorgaben, weil Gesetzgeber, Gerichte und Aufsichtsbehörden die Anforderungen immer mehr verschärft haben, zum anderen sind bei Missachtung die Sanktionen verschärft worden – bis hin zu empfindlichen Bußgeldern oder die Geltendmachung von Ersatzansprüche auch gegen die eigene Geschäftsführung.

Bedeutung des Datenschutzes

Trotz der gestiegenen Bedeutung des Datenschutzes werden Datenschutzvorschriften in der Praxis oftmals als nebensächlich angesehen. Personenbezogene Daten wie Adress-, Konto- oder Lohndaten werden unachtsam entsorgt oder an Dritte weitergegeben. Auch wird teilweise auf die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verzichtet. Dies ist umso erstaunlicher, weil Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht nur zur Verhängung von Bußgeldern, sondern auch zu immensen Imageschaden führen können.

Beauftragter für Datenschutz

Als externer Datenschutzbeauftragter berate und unterstütze ich zu allen Themen, Fragen und Problemen, die im Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten in Unternehmen, Verbänden und Vereinen Sie und Ihre Mitarbeiter tagtäglich vor neue Herausforderungen stellen. Meine Schwerpunkte liegen dabei in der Erstellung von Datenschutzkonzepten und Richtlinien, bei Themen wie der Auftragsdatenverarbeitung und dem Konzerndatenschutz sowie dem Aufbau einer Compliance-Organisation.